Informationen, auch für langjährige Mitglieder
Da es doch immer wieder zu Missverständnissen kommt, hier die wichtigsten Regeln für ein gutes Miteinander im Verein:
Nicht nur für neue Pächter sondern auch für schon längere Pächter ist es wichtig, einen Überblick zu den Regeln im Kleingärtnerverein Raichberg e. V. zu bekommen. Daher haben wir die wichtigsten Regelungen hier kurz zusammengefasst
Gartenordnung:
Die jeweils gültige Gartenordnung ist Bestandteil des Pachtvertrages und ist einzuhalten. Verstöße gegen die Gartenordnung können, wenn sie nach schriftlicher Aufforderung nicht abgestellt werden, zur Kündigung des
Pachtvertrages führen. Der Vorstand führt in regelmäßigen Abständen Besichtigungen durch. Bitte vor allem den Hecken- und Baumschnitt beachten.
Aushang Vereinsheim:
Informationen zu Gemeinschaftsarbeiten, Wasseruhren, Veranstaltungen, Versammlungen und anderen wichtigen Ereignissen hängen an der Schautafel bzw. am schwarzen Brett beim Vereinsheim aus. Jeder Gartenpächter sollte sich hier regelmäßig informieren.
Jahreshauptversammlung / Pächterversammlung:
Die Jahreshauptversammlung findet in der Regel im März statt. Die Teilnahme sollte nicht nur selbstverständlich sein, sondern als Pflicht angesehen werden. Die Teilnahme an der Pächterversammlung ist für Pächter Pflicht.
Obmann:
Der Obmann ist der direkte Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme „rund um den Garten“. Er wird Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen. Obmann ist z. Zt. Harry Schaber (Garten Nr. 9). Sprechstunden nach Vereinbarung. (Bitte Namen und Telefon-Nr. in den Vereinsbriefkasten werfen).
Gemeinschaftsarbeit:
Jeder Pächter ist verpflichtet, seinen Teil an der Gemeinschaftsarbeit zu leisten. An welchen Tagen Gemeinschaftsarbeit stattfindet, erfahren Sie meistens im Frühjahr mit der Einladung zur Hauptversammlung oder im
Aushang am schwarzen Brett. Die Termine können Sie sich selbst aussuchen. Jeder Gartenpächter ist zu 9 Stunden im Jahr verpflichtet. Eine Anmeldung zu den Terminen ist nicht nötig. Kommen Sie einfach zu den ausgeschriebenen Terminen vorbei. Es gibt die Möglichkeit, sich für besondere Arbeiten einteilen zu lassen, näheres erfahren Sie beim
Obmann oder über den Aushang. Mit Vollendung des 75. Lebensjahres ist es dem Pächter möglich, sich vom Gemeinschaftsdienst befreien zu lassen.
Aus versicherungsrechtlichen Gründen sind nur die Pächterin oder der Pächter oder der/die jeweilige Ehegatte/in zur Gemeinschaftsarbeit zugelassen.
Sonstige Termine:
Jedes Jahr veranstaltet der Verein ein Sommerfest und eine Weihnachtsfeier. Die Termine hängen an der Schautafel oder Sie erhalten eine Einladung. Für diese Veranstaltungen sind wir dringend auf Ihre Hilfe angewiesen.
Mittagsruhe / Ruhezeiten:
Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 13:00 und 15:00 Uhr ist die Mittagsruhe einzuhalten. Ab 19:00 Uhr ist ebenfalls Ruhezeit. Samstags ist ab 15:00 Uhr Ruhezeit und an Sonn – und Feiertagen den ganzen Tag. In
dieser Zeit dürfen keinen Lärm verursachenden Tätigkeiten ausgeführt werden. Siehe auch Geräte- und Lärmschutzverordnung
Fahrzeugbenutzung:
Die Wege im Gelände dürfen nur im Schritttempo befahren werden. Das Parken im Vereinsgelände ist nur den Vereinsmitgliedern gestattet und nur auf den markierten Flächen. Für Besucher steht der Parkplatz unterhalb der Vereinsgaststätte zur Verfügung. Auf dem Vereinsgelände sind höchsten 10 km/h erlaubt (siehe Verkehrsschilder).
Kennzeichnung der Gärten:
Seit 1994 gibt es ein „Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung“. Hier ist in § 4 Abs. 2 genau geregelt und vorgeschrieben, welche Angaben jeder Pächter eines Kleingartens am Eingang seines Gartens deutlich lesbar
anzubringen hat. Auf dem Schild muss die Gartennummer angegeben werden. Zur Beschaffung, Anbringung und Instandhaltung ist der Pächter verpflichtet.
Laubenbau / Pergola
Für einen Neubau oder eine Erweiterung der Laube oder Pergola gibt es Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Bevor Sie hier tätig werden, wenden Sie sich bitte an den Vorstand oder Obmann, der Sie berät und Ihnen die Schritte erklärt. Es ist nicht erlaubt, ohne Genehmigung baulichen Veränderungen vor zu nehmen.
Schrankenschlüssel und Schranke:
Schrankenschlüssel sind beim 1. Vors. oder beim Obmann gegen Zahlung eines Unkostenbeitrags zu erwerben. Der Schlüssel ist beim Wechsel des Pächters an den Verein zurück zu geben. Schlüssel dürfen nicht weitergegeben werden. Schließen Sie die Schranke nach Durchfahrt unbedingt !
Weg am Waldrand:
Die Parkplätze am oberen Waldrand (Oberes Wegle) dürfen nicht erweitert oder ausgebaut werden. Es sind keine Grabungen etc. gestattet.
Feiern auf der Parzelle: Bei Feiern mit Musik muss der Pächter während der gesamten Feier anwesend sein. Es ist nicht gestattet, Freunden, Kindern oder anderen Personen die Parzelle für Feiern zu überlassen. Der Pächter ist verpflichtet, auf Einhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit für sich, seine Angehörigen und seine Gäste zu achten. Eine die Nachbarn
belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschverursachung, besonders an Sonn- und Feiertagen,
ist verboten.
Feuer – Grillfeuer:
Offenes Feuer und verbrennen von Gartenabfällen ist in der Anlage nicht erlaubt (Polizeiverordnung). Bei Grillfeuern ist auf möglichst geringe Rauchentwicklung zu achten und darf nur mit fertiger Holzkohle entfacht werden. Grillfeuer mit Holzscheiten sind nicht erlaubt. Bitte nehmen Sie auf Ihre Nachbarn Rücksicht.
Müll, pflanzliche Abfälle und Grünschnitt:
Grundsätzlich ist jeder Pächter für die Müllentsorgung selbst verantwortlich. Es gibt keine Müll- oder Sperrmüllabfuhr im Vereinsgelände. Pflanzliche Abfälle sind zu kompostieren, Grünschnitt von Hecken oder Bäumen können an den Tagen, an denen Gemeinschaftsarbeit ist, bei der Häckselanlage gegen Gebühr abgegeben werden. Das Häckselgut ist anschließend wieder mit zu nehmen. Auf keinen Fall dürfen pflanzliche Abfälle im Wald entsorgt werden. Es drohen Strafen bis zu mehreren tausend Euro.
Wasser – Wasseruhren:
Die Wasseruhren werden im Frühjahr montiert und im Herbst wieder demontiert. Die Termine werden bekannt gegeben und sind an den Schautafeln ersichtlich. Außerplanmäßige Termine sind kostenpflichtig. Schreiben Sie bitte Gartennummer und Name auf die Wasseruhr. Die Wasseruhren sind Eigentum des Pächters und bei Verlust oder Beschädigung zu ersetzen. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Wasserleitung frei zugänglich ist. Kompost –oder Lagerplätze sind an der Wasserleitung nicht erlaubt. Der Weg entlang der Wasserleitung muss frei
begehbar sein. Falls nicht, wird die Wasseruhr nicht montiert und der Anschluss plombiert. Der zweite Montagetermin wird dann kostenpflichtig.
Schädlings- und Unkrautvernichtungsmittel:
Die Schädlings- und Krankheitsbekämpfung ist im Kleingarten nur mit zugelassenen Mitteln erlaubt. Diese sind überwiegend biologisch und nicht für Bienen gefährlich. Bitte erkundigen Sie sich beim Obmann oder im
Fachhandel.
Wege und Gräben:
Die an die Parzelle angrenzenden Hänge, Wege, Stichwege oder Gräben sind zu pflegen und instand zu halten. An den Wegen ist am Zaun entlang der Weg zu mähen. Es gilt hier der Grundsatz:“ Pflege vor dem Garten ist wie Pflege im Garten.“
Wir machen unsere Pächter darauf aufmerksam, dass diese Regeln für alle Pächter gültig sind .Werden diese Regeln nicht beachtet kann dies zu einer Abmahnung und zur Kündigung des Pachtvertrages führen.
Anschriftenänderung:
Sollte sich Ihre Anschrift oder Ihre Telefonnummer ändern, teilen Sie dieses bitte umgehend dem Vorstand des Vereins mit.