Geänderte Ruhezeiten

Neue Ruhezeiten ab 01.4.2019

wie auf unserer Hauptversammlung am 05.04.2019 bekanntgegeben, hier die geänderten Ruhezeiten:

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
An alle Gartenpächter / innen,
hier eine wichtige Information für Benutzer von Rasenmäher, Rasentrimmer, Freischneider, Heckenscheren, Laubsaugern, Laubbläser, Kettensägen, Schreddern, Gartenhäckslern usw.
Da unsere Anlage der Erholung dient, hat die 32. BlmSchV bei uns Gültigkeit und regelt die Betriebszeiten bestimmter Geräte in unserer Anlage.

Betriebszeiten:
Rasenmäher, Heckenscheren, Motorhacken, Stromerzeuger, Vertikutierer usw. dürfen an Werktagen in der Zeit von 7.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr und an Samstagen von 7.00 bis 15.00 Uhr betrieben werden.
Durchdringend laute Geräte wie Freischneider mit Verbrennungsmotor, Grastrimmer/Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor Laubbläser, Laubsammler, Häcksler dürfen an Werktagen von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr und an Samstagen von 9.00 bis 13.00 Uhr betrieben werden.

An Sonn- und Feiertagen sind laute Gartenarbeiten nicht gestattet.
Unsere allgemeinen Ruhezeiten werden dadurch geändert:
Montag – Freitag: 13.00 Uhr – 15.00 Uhr und ab 19:00 Uhr
Samstag: ab 15.00 Uhr
Sonn- und Feiertage: ganztägig

Wir bitten unsere Gartenpächter / innen die Ruhezeiten einzuhalten

Veröffentlicht von

raichberg

Kleingärtner bloggt auf raichberg.org